Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2987
VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93 (https://dejure.org/1994,2987)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.1994 - A 13 S 1922/93 (https://dejure.org/1994,2987)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Oktober 1994 - A 13 S 1922/93 (https://dejure.org/1994,2987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für aktive Mitglieder der Exil-PDSC in Zaire

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 59 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1994 - 13 A 11675/93

    Aktive Mitglieder der Exil-UDPS; Zaire; Politische Verfolgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93
    Auch die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16.5.1994 - 13 A 11675/93 - (Seite 38 f.) angeführten drei Rückkehr-Fälle "echter" Oppositioneller, die in dem Bericht von amnesty international vom September 1990 ("Zaire - Sicherheitskräfte unterdrücken die Opposition") und in der Auskunft vom 5.11.1991 an das VG Köln (beide Dokumente wurden durch das Verwaltungsgericht in das Verfahren eingeführt) bzw. von dem Betroffenen, selbst bei seiner Anhörung durch das VG Köln am 22.10.1992 (vgl. S. 15 der Erkenntnismittelliste des Senats) geschildert worden sind, veranlassen keine andere Einschätzung.

    Die Annahme des OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 16.5.1994 (a.a.O., UA S 40), die zairische Botschaft überwache die zairischen Staatsangehörigen in Deutschland, ist deshalb für den Senat nicht nachvollziehbar.

    Der Senat vermag auch in den exilpolitischen Aktivitäten des Klägers im Bundesgebiet keinen Anlaß für mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende staatliche Maßnahmen im Falle der Rückkehr des Klägers nach Zaire zu erkennen (anderer Ansicht: OVG Koblenz, Urt. v. 16.5.1994 - 13 A 11675/93 - unter Berufung auf die allgemeine Menschenrechtslage in Zaire; ebenso: VG Köln, Urt. v. 9.7.1992 - 5 K 11299/90 - und Urt. v. 29.4.1993 - 5 K 625/92.a - übereinstimmend mit dem Senat: VG Bremen, Urt. v. 15.12.1993 - 5 AS 732/93 -).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93
    Denn drohende Eingriffe in elementare Freiheitsrechte können nur dann das Abschiebeverbot der genannten Vorschrift auslösen, wenn sie an die dort genannten Merkmale anknüpfen und entweder von staatlichen Organen ausgehen oder jedenfalls deshalb dem Staat zuzurechnen sind, weil er einzelne oder Gruppen zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt und damit den Betroffenen den erforderlichen Schutz - obwohl er ihn an sich gewähren könnte - versagt (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315; BVerwG, Urt. v. 6.10.1987, InfAuslR 1988, 57; Urt. v. 6.3.1990, BVerwGE 85, 12/20).

    Im übrigen könnten vereinzelte Exzesse auf eigene Faust handelnder Militärs ebensowenig wie bei der Frage des "großen" Asyls (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315/352; Beschl. v. 12.8.1992 - 2 BvR 293/90 -, S. 11 f.) bei dem "kleinen Asyl" nach § 51 Abs. 1 AuslG dem Staat zugerechnet werden und damit politische Verfolgung darstellen.

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93
    Die für eine Verfolgung sprechende Umstände müssen nach ihrer Intensität und Häufigkeit von einem solchen Gewicht sein, daß sich daraus bei objektiver Betrachtung für den Ausländer, der Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG begehrt, die begründete Furcht ableiten läßt, selbst ein Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu werden (BVerwG, Urteil vom 23.7.1991, InfAuslR 1991, 363/367).

    Ebensowenig wie ein Asylanspruch nach Art. 16 a Abs. 1 GG (vgl.: BVerwG, Urt. v. 23.7.1991, BVerwGE 88, 367/375) läßt sich aber ein Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG mit Blick auf ein solches "Klima" begründen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 A 10845/94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93
    Nach Auswertung dieser - wie noch zu zeigen sein wird - keineswegs vollständig widersprüchlichen - Auskunftslage und unter Berücksichtigung der extrem instabilen politischen Verhältnisse in Zaire (vgl. oben zur Frage der noch existierenden Staatlichkeit) kommt der Senat in Übereinstimmung mit - soweit ersichtlich - allen badenwürttembergischen Verwaltungsgerichten und in Übereinstimmung mit dem OVG Koblenz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 -) zu dem Ergebnis, daß dem Kläger allein wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland im Falle der Rückkehr nach Zaire (sei es im Wege der freiwilligen Rückreise, sei es im Wege der Abschiebung) nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG droht.

    Auch das OVG Koblenz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 - S. 3) verneint eine beachtliche Wahrscheinlichkeit dafür, daß erfolglos gebliebenen Asylbewerbern ein nachhaltiges Interesse entgegenschlägt und sie mit Repressalien im Falle ihrer Rückkehr überzogen würden.

  • BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93
    Im übrigen könnten vereinzelte Exzesse auf eigene Faust handelnder Militärs ebensowenig wie bei der Frage des "großen" Asyls (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315/352; Beschl. v. 12.8.1992 - 2 BvR 293/90 -, S. 11 f.) bei dem "kleinen Asyl" nach § 51 Abs. 1 AuslG dem Staat zugerechnet werden und damit politische Verfolgung darstellen.
  • VG Köln, 09.07.1992 - 5 K 11299/90
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93
    Der Senat vermag auch in den exilpolitischen Aktivitäten des Klägers im Bundesgebiet keinen Anlaß für mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende staatliche Maßnahmen im Falle der Rückkehr des Klägers nach Zaire zu erkennen (anderer Ansicht: OVG Koblenz, Urt. v. 16.5.1994 - 13 A 11675/93 - unter Berufung auf die allgemeine Menschenrechtslage in Zaire; ebenso: VG Köln, Urt. v. 9.7.1992 - 5 K 11299/90 - und Urt. v. 29.4.1993 - 5 K 625/92.a - übereinstimmend mit dem Senat: VG Bremen, Urt. v. 15.12.1993 - 5 AS 732/93 -).
  • VG Bremen, 15.12.1993 - 5 AS 732/93
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93
    Der Senat vermag auch in den exilpolitischen Aktivitäten des Klägers im Bundesgebiet keinen Anlaß für mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende staatliche Maßnahmen im Falle der Rückkehr des Klägers nach Zaire zu erkennen (anderer Ansicht: OVG Koblenz, Urt. v. 16.5.1994 - 13 A 11675/93 - unter Berufung auf die allgemeine Menschenrechtslage in Zaire; ebenso: VG Köln, Urt. v. 9.7.1992 - 5 K 11299/90 - und Urt. v. 29.4.1993 - 5 K 625/92.a - übereinstimmend mit dem Senat: VG Bremen, Urt. v. 15.12.1993 - 5 AS 732/93 -).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93
    Dieser Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit setzt voraus, daß bei "qualifizierender" Betrachtungsweise, die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, Urteil vom 5.11.1991, BVerwGE 89, 162/169; Urteil vom 14.12.1993, DVBl. 1994, 524/525).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93
    Denn drohende Eingriffe in elementare Freiheitsrechte können nur dann das Abschiebeverbot der genannten Vorschrift auslösen, wenn sie an die dort genannten Merkmale anknüpfen und entweder von staatlichen Organen ausgehen oder jedenfalls deshalb dem Staat zuzurechnen sind, weil er einzelne oder Gruppen zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt und damit den Betroffenen den erforderlichen Schutz - obwohl er ihn an sich gewähren könnte - versagt (vgl.: BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315; BVerwG, Urt. v. 6.10.1987, InfAuslR 1988, 57; Urt. v. 6.3.1990, BVerwGE 85, 12/20).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93
    Dabei greift der Senat auf einen Gedanken zurück, den das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 5.7.1994 - 9 C 158.94 - (UA S. 15 f.) zu der für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderlichen Verfolgungsdichte entwickelt hat.
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 443.93

    Völkerrecht - Bürgerkriegsflüchtling - Abschiebung - Politische Verfolgung

  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

  • BVerwG, 18.05.1994 - 9 B 14.94

    Asylrecht - Verwandte von Terroristen - Mißhandlung durch Staatsgewalt -

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1993 - A 13 S 1850/92

    Zur fehlenden staatlichen oder staatsähnlichen Macht in Somalia - fehlende

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1995 - A 13 S 2773/94

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

    Der Senat hat in den den Beteiligten bekannten Urteilen vom 31.8.1994 - A 13 S 1715/92 - und - A 13 S 1661/92 - sowie vom 19.10.1994 - A 13 S 1922/93 - und - A 13 S 2214/94 - im einzelnen dargelegt, daß Abschiebungsschutzverlangen zairischer Asylbewerber nach § 51 Abs. 1 AuslG wohl nicht daran scheiterten, daß der zairische Staat seine effektive Gebietsgewalt verloren hätte, in Anarchie abgesunken und deshalb nicht mehr als verfolgungsmächtiger Staat anzusehen wäre.

    Denn dazu fehlt - wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang (vgl. etwa das Urt. v. 19.10.1994 - A 13 S 1922/93 - UA S. 24) hervorgehoben hat - der entsprechende Apparat in den zairischen Auslandsvertretungen.

    und 19.10.1994 (z.B. im Urt. v. 19.10.1994 - A 13 S 1922/93 - Ua S. 24) im einzelnen begründeten Auffassung, daß die Annahme, die Dienste könnten die zairischen Staatsangehörigen in Europa flächendeckend überwachen und nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken "sortieren", angesichts des desolaten Zustandes vieler Botschaften (nicht nur derjenigen in Deutschland; vgl. etwa FAZ v. 6.12.1994, S. 6 u. v. 24.11.1994, S. 9), die die insoweit einzig denkbaren, andererseits aber auch notwendigen Schaltzentralen wären, ausgeschlossen erscheint.

    Denn der Senat hat (z.B. in dem Urteil v. 19.10.1994 - A 13 S 1922/93 - UA S. 29) gerade aus der Tatsache, daß der Kläger des dortigen Verfahrens bekundet hatte, er vermute Mobutu-Anhänger in den eigenen Reihen, geschlossen, daß der Kläger selbst die ihm drohenden Gefahren im Falle der Abschiebung als nicht allzu hoch einschätze.

    Denn er hat sich bereits in dem Urteil vom 19.10.1993 (- a 13 S 1922/93 - UA S. 23) ausführlich mit den Aussagen dieses Schreibens befaßt und dabei dessen Echtheit nicht in Zweifel gezogen.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2000 - A 13 S 1205/97

    Togo: keine Rückkehrgefährdung wegen Asylbeantragung; Einschätzung der Gefährdung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 24.6.1997 - 9 B 409.97 - und - 9 B 59.97; vgl. auch die Urteile des Senats vom 19.10.1994 - A 13 S 1922/93 - und vom 3.7.1996 - A 13 S 578/96) ist geklärt, dass bei der Prognose künftig eintretender Verfolgung (hier wegen Asylantragstellung und anschließender Abschiebung nach längerem Auslandsaufenthalt) die Zahl der in einer vergleichbaren Situation tatsächlich geschehenen Übergriffe und die Zahl der unbehelligt gebliebenen Rückkehrer eine wesentliche Rolle spielen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1998 - A 13 S 1913/96

    Togo: Verfolgungswahrscheinlichkeit und Abschiebungsschutz wegen Asylbeantragung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 24.6.1997 - 9 B 409.97 - und - 9 B 59.97 -) und des Senats (vgl. die Senatsurteile vom 19.10.1994 - A 13 S 1922/93 - und vom 3.7.1996 - A 13 S 578/96 -) ist geklärt, daß bei der Prognose künftig eintretender Verfolgung (hier wegen Asylantragstellung und anschließender Abschiebung nach längerem Auslandsaufenthalt) die Zahl der in einer vergleichbaren Situation tatsächlich geschehenen Übergriffe und die Zahl der unbehelligt gebliebenen Rückkehrer eine wesentliche Rolle spielen.
  • OVG Thüringen, 03.09.1996 - 3 KO 150/96

    Abschiebungsschutz für einen zairischen Staatsangehörigen christlichen Glaubens;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Hessen, 30.10.1995 - 13 UE 426/95

    Keine Bindungswirkung der einen Asylanspruch nach GG Art 16a Abs 1 abweisenden

    Aufgrund der vorgenannten Auskünfte geht der Senat daher in Übereinstimmung mit der einschlägigen Spruchpraxis anderer Oberverwaltungsgerichte (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 3. März 1995 - 23 A 2785/93.A - und - 23 A 3051/93.A - VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 31. August 1994 - A 13 S 1715/92 -, vom 19. Oktober 1994 - A 13 S 1922/93 - und vom 14. März 1995 - A 13 S 2773/94 -) davon aus, daß in Zaire eine effektive staatliche Gebietsgewalt besteht, die von Staatspräsident Mobuto ausgeübt wird.
  • BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 59.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Nichtzulassungsbeschwerde

    Denn diese Relation kann - neben anderen Umständen - etwas darüber aussagen, ob die bereits vorgekommenen Übergriffe Zufallscharakter hatten oder ob sie darauf hindeuten, daß die Rückkehrer wegen der Asylantragstellung im Ausland bei den Behörden tatsächlich mißliebig geworden sind und die Behörden außerdem auch nicht davor zurückschrecken, gegen die unliebsam Gewordenen vorzugehen (in diesem Sinne Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 19. Oktober 1994 - A 13 S 1922/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - A 13 S 2638/94

    Ablehnung eines Beweisantrages in einem Asylrechtsstreit - eigene Sachkunde des

    Durch Urteile vom 31.8.1994 (- A 13 S 1715/92 - u. - A 13 S 1661/92 -) und 19.10.1994 (- A 13 S 1922/93 - u. - A 13 S 2214/94 -)hat der Senat entschieden, daß einem zairischen Asylbewerber allein wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland im Falle seiner Rückkehr nach Zaire (sei es im Wege der freiwilligen Ausreise, sei es im Wege der Abschiebung) nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG droht.
  • BVerwG, 24.06.1997 - 9 B 409.97

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Denn diese Relation kann - neben anderen Umständen - etwas darüber aussagen, ob die bereits vorgekommenen Übergriffe Zufallscharakter hatten oder ob sie darauf hindeuten, daß die Rückkehrer wegen der Asylantragstellung im Ausland bei den Behörden tatsächlich mißliebig geworden sind und die Behörden außerdem auch nicht davor zurückschrecken, gegen die unliebsam Gewordenen vorzugehen (in diesem Sinne Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 19. Oktober 1994 - A 13 S 1922/93 -).
  • BVerwG, 26.07.1995 - 9 B 402.95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung eines Staatsangehörigen Zaires -

    Das Berufungsgericht hat sich in den angefochtenen Beschlüssen wie auch in seinen den Beteiligten bekanntgegebenen Urteilen vom 31. August 1994 - VGH A 13 S 1715/92 und VGH A 13 S 1661/92 - und vom 19. Oktober 1994 - VGH A 13 S 1922/93 und VGH A 13 S 2214/94 -, auf die es in den Beschlüssen verweist, mit den Stellungnahmen der dem Auswärtigen Amt widersprechenden Institutionen und Stellen eingehend auseinandergesetzt (die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen wurden durch Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 1995 zurückgewiesen - BVerwG 9 B 19.95, 9 B 39.95, 9 B 107.95 und 9 B 108.95 -).
  • VG Karlsruhe, 21.02.1995 - A 14 K 30890/94

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Begriff der politischen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 1 L 3227/95

    Politische Verfolgung; Zaire; Staatliche Gebietsgewalt; Mobutu; Vortrag des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht